Rechtsschutzversicherung

In Zeiten wie diesen ist die Durchsetzung der eigenen Rechte enorm wichtig.

Recht haben bedeutet nicht recht bekommen und um dieses Kostenrisiko (Anwalt, Gerichtsgebühren, Sachverständigenkosten) abzufedern oder komplett auszubuchen, empfiehlt sich eine Rechtsschutzversicherung zu nehmen.

Streitigkeiten aus schuldrechtlichen Verträgen (Kauf, Verkauf etc.) über bewegliche Sachen. z.B. auch Reparatur. In den letzten Jahren bei Internetkäufen oder Internetauktionen sehr oft nachgefragt – beachten Sie aber, dass der Geltungsbereich dieser Rechtsschutzvariante oft nur in Österreich liegt. Manche Versicherungen bieten aber auch eine Erweiterung auf Europa oder einzelne Länder/Kontinente an.       Bitte Nachfragen!

Beispiel: Sie haben ein Möbelstück erworben, dass nun doch nicht in die Ecke passt, weil es zu groß angefertigt worden ist. Der Tischler behauptet, das wäre Ihr Fehler gewesen – Sie das Gegenteil. Wenn keine Einigung möglich ist, werden Sie derartige Fälle dem Rechtsanwalt übergeben.

Diese Rechtsschutzvariante bietet Deckung für rechtliche Interessen, die sich aus einem Arbeitsverhältnis begründen.
Prinzipiell wird zumeist eine gerichtliche Wahrnehmung dieser Interessen abgedeckt – oft aber ist auch die außergerichtliche Regelung im Rechtsschutzvertrag gedeckt.
Beispiel: Ihr Arbeitgeber hält sich nicht an Zusagen bzw. Verträge – behält z.B. auch offene Gehälter ein.

Beratung bei einem Rechtsanwalt oder Notar. Zumeist periodisch und betragsmäßig limitiert. Sehr beliebte und empfehlenswerte Variante des Rechtschutzes!
Beispiel: Sie möchten einer Person oder einer Firma einen „bösen“ Anwaltsbrief zukommen lassen, bzw. die Aussicht auf eine Klage prüfen lassen.

ACHTUNG: In diesem Punkt werden bei vielen Gesellschaften nur Vertragsanwälte beauftragt!

Streitigkeiten aus dem Bereich Erbrecht, Rechte zwischen Eltern und Kindern, Eherecht, Vormundschaft, Sachwalterschaft etc.
Sehr beliebter Rechtsschutz, der allerdings recht teuer ist und (naturgemäß) auch oft an längere Wartezeiten gebunden ist.
Beispiele: Vaterschaftsstreitigkeiten, Besuchsrecht, Erbstreitigkeiten etc.

ACHTUNG: Scheidungsverfahren sind zumeist nicht gedeckt!

Eine der häufigsten Rechtsschutzvarianten ist die KFZ Rechtsschutzversicherung.
Darin sind häufig auch andere Produkte verpackt:
Lenker-Rechtsschutz (falls Sie ein anderes KFZ lenken),
KFZ-Vertrags-Rechtsschutz (Kauf, Tausch, Reparatur etc.),
Führerschein-Rechtsschutz (Führerscheinentzug).

Achten Sie darauf, dass auch alle Fahrzeuge in der Familie versichert sind – auch der Zweitwagen bzw. das Motorrad kann und sollte eingeschlossen werden.

Beispiel: Sie haben einen Verkehrsunfall und sind der Ansicht, keine Schuld oder nur eine Teilschuld zu tragen. Ihr Unfallgegner und dann auch noch dessen Versicherung ist da anderer Ansicht. Via Rechtsschutzversicherung ab zum Anwalt Ihrer Wahl. Auch Probleme mit KFZ-Werkstätten sind hier sehr beliebt und können sich via Rechtsschutz oft schnell bereinigen lassen.

Streitigkeiten aus Miet- oder Pachtverträgen bzw. aus dem Grundbesitz.

ACHTUNG: im Privatrechtsschutz aber zumeist ohne das Vermieter- oder Verpächterrisiko, hier gibt es eigene Verträge!

Beispiele: Streit mit dem Vermieter (Mietzinserhöhung erscheint unangemessen, Betriebskostenabrechnung passt nicht) oder auch z.B. (sehr beliebt, lange und kostspielig) Streitigkeiten mit dem Nachbarn in Sachen Grundstücksgrenze & Co.

Dieser Rechtsschutz ist dann wesentlich, wenn die versicherte Person aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen eigene Ansprüche in Sachen Personen- oder Sachschäden oder auch Schmerzensgeld gerichtlich oder außergerichtlich durchsetzen will.

Beispiel: Sie werden von einem Autofahrer oder aber auch einem Radfahrer, Skifahrer etc. verletzt und klagen diesen bzw. dessen Versicherung auf Schmerzensgeld (da die Vesicherung nicht zahlen will bzw. zu geringe Summen anbietet).

Deckung für versicherte Personen bei Streitigkeiten mit Sozialversicherungsträgern und bei Verfahren vor Verwaltungsbehörden wegen Feststellung der Sozialversicherungspflicht, der Sozialversicherungsberechtigung, des Beginnes und Endes der Versicherung sowie aufgrund von Streitigkeiten über Beitragszahlungen oder etwaige Zuschläge bzw. nicht gewährter Sachleistungen.

Aus diesem Punkt heraus können Sie mit der Versichung die Ihre Schadenersatzforderung ablehnt streiten.

ACHTUNG: Hier ist es ratsam, einen Versicherer zu nehmen der nur die Rechtschutzsparte anbietet!